pension-web.de

Das Informationsportal zum Thema Reisen.

Reise-Tipps: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

06/25/2009 (Reiseinformationen)

Sommerzeit ist Reisezeit. Während die einen ihren wohlverdienten Jahresurlaub ausschließlich in heimischen Gefilden verbringen, zieht es andere in ferne Länder. Warum auch nicht? Schließlich ist die Begegnung mit fremden Kulturen aufregend und faszinierend. Es gibt viel zu entdecken und zu erleben. Damit das Erlebnis nicht zum Albtraum wird, gilt es einiges zu beachten. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Souvenirs: Nicht selten kommt es vor, dass man die Heimreise mit dem einen oder anderen Erinnerungsstück im Koffer antritt. Doch genau dieses Souvenir kann einem am Flughafen zum Verhängnis werden. Finden die Zollbeamten das Mitbringsel und sind der Meinung, dass es sich dabei um Schmuggelware handelt, kann der Traumurlaub ganz schnell im Fiasko enden. Auch der Kauf von gefälschter Markenware kann verheerende Folgen haben.

Alkohol und Drogen: Trinken in der Öffentlichkeit ist in den USA beispielsweise verboten. Generell gilt für das Ausland: Fast überall herrschen in puncto Alkohol striktere Regeln als in Deutschland. Vor allem dann, wenn man sich hinter das Steuer setzt. So gelten in Rumänien, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Estland null Promille.

Drogendelikte werden in anderen Ländern besonders hart bestraft. In der Türkei zum Beispiel gibt es zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr und sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr. In Thailand führt allein der Besitz geringer Rauschgiftmengen zu hohen Haftstrafen. Wie das Auswärtige Amt berichtet, war das jüngste Gerichtsurteil gegen einen Deutschen „lebenslänglich“. Bei Drogenhandel sieht das Strafgesetzbuch sogar die Todesstrafe vor. Im Jahre 2004 sind laut Auswärtigem Amt sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer.

Im Falle einer Anklage kann sich der Prozess über einen langen Zeitraum hinziehen. Und der Verbleib in einem Gefängnis in Thailand, Singapur oder der Türkei kann sich als äußerst unangenehm gestalten. Die Haftbedingungen entsprechen nämlich nicht denen hierzulande. Das Auswärtige Amt ist in solchen Fällen zwar verpflichtet zu helfen, aber die Möglichkeiten sind begrenzt. Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise findet man auf auswaertiges-amt.de.



www.nix-wie-weg.de

Leave a Reply

XHTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>