Reiserecht bei Flugverspätung und Zugausfall (2010)
07/05/2010 (Reiseinformationen, Reisen, Sonstiges)
Derzeit machen sich Millionen auf den Weg in die Sommerferien. Die einen mit dem Auto, die anderen mit der Bahn oder dem Flugzeug. Wer sich für eine Zug- oder Flugreise entschieden hat, muss unter Umständen mit Verspätungen und Ausfällen rechnen. In diesem Fall hat man aber auch ein Recht auf Entschädigung bzw. Schadenersatz. Im Folgenden wird erklärt, welche Reiserechte Urlauber bei Ausfällen und Verspätungen haben.
Reiserecht bei Zugausfällen oder Zugverspätung
- Im Nahverkehr haben Reisende ab einer Ankunftsverspätung von 20 Minuten das Recht, auf höherwertige Züge umzusteigen (bspw. ICE statt IC oder Regionalbahn).
- Ab einer Stunde Verspätung am Ankunftsort können Reisende die Erstattung des vollen Fahrpreises verlangen oder eine spätere Fahrt antreten.
- Bei mehr als einer Stunde Verspätung am Ankunftsort bekommen Bahnreisende mindestens 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung werden 50 Prozent des Preises erstattet.
- Zeitkarteninhabern steht ab einer Stunde Verspätung eine Pauschalentschädigung zu.
- Des Weiteren können Reisende ab einer Stunde Verspätung am Zielort Mahlzeiten und Erfrischungen verlangen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich die Übernachtungskosten einschließlich Transfer erstatten zu lassen – falls erforderlich.
- Fällt der letzte Zug des Tages aus oder verspätet sich der Zug zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr mehr als eine Stunde, können Reisende auf ein Ersatzverkehrsmittel umsteigen und sich die Kosten erstatten lassen (max. 80 Euro).
Reiserecht bei Flugausfällen, Flugannullierungen und Flugverspätungen
- Bei Überbuchung des Urlaubsfliegers können Passagiere zwischen Flugpreiserstattung, Rückflug zum ersten Abflugort und vergleichbarer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wählen.
- Ebenso besteht ein Recht auf Mahlzeiten und Getränke sowie zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails und eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.
- Zusätzlich steht Passagieren eine Entschädigung zu: 250 Euro (bis 1500 km Strecke), 400 Euro (bis 3500 km Strecke) und 600 Euro (mehr als 3500 km Strecke).
- Selbiges gilt bei einer Flugannullierung. Allerdings fällt die Entschädigung weg, wenn die Annullierung mindestens 14 Tage vor der Abreise mitgeteilt wurde oder höhere Gewalt vorherrscht (Naturkatastrophe).
- Ab drei Stunden Flugverspätung wird die gleiche Entschädigung wie bei einer Flugüberbuchung fällig.
- Ab fünf Stunden Verspätung kann zudem eine Flugpreiserstattung, ein Rückflug zum ersten Abflugort oder vergleichbare Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt werden.
Tritt eine der genannten Situationen ein, sollten sich Reisende diese vom Zugpersonal oder einem Flugbegleiter schriftlich bestätigen lassen. Die Beschwerde muss bei der Bahn oder Fluglinie eingereicht werden. Bei Problemen können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden: +49 (0)30-644 99 33 0 oder www.soep-online.de. Die Ansprüche können innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.